Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.
Die PKV macht für viele Sinn, weil sie ähnliche Leistungen für einen (teilweise deutlich) niedrigeren Beitrag bietet.
Der Beitrag in der GKV wird anhand des Gewinns ermittelt. Die GKV verlangt regelmäßig einen Einkommensnachweis / Steuerbescheid. Für viele Selbständige ist dabei eine positive Geschäftsentwicklung ein Problem:
Wenn das Einkommen steigt, wird ein höherer GKV-Beitrag fällig - bis maximal zum Höchstbeitrag von über 900 EUR pro Monat. Und diesen Betrag fordert die Kasse auch rückwirkend, wenn man anfangs mit einem niedrigeren Beitrag eingestuft wurde. Bei Beginn der Selbständigkeit gibt man nämlich der Kasse das erwartete Einkommen an und ist dabei oft erst einmal vorsichtig - auch um von vornherein hohe GKV-Beiträge zu vermeiden.
Die Folge sind oft Nachzahlungen von mehreren tausend EURO, wenn das Einkommen höher als anfangs geschätzt ausgefallen ist.
Wie hoch der Beitrag in der GKV tatsächlich ist, können Sie beispielhaft im Beitragsrechner der Techniker Krankenkasse ausrechnen.
Der Beitrag steigt mit dem Einkommen bis auf über 900 EUR (Höchstsatz)
Die PKV ist dann gut, wenn Ihr Geschäft aus den "Kinderschuhen" raus ist und in sichererem Fahrwasser segelt.
Für die Beitragshöhe in der PKV zählt:
Beispiel: Ein(e) 30jährige(r) ohne größere Vorerkrankungen zahlt für eine Basis-Absicherung weniger als 250 EUR monatlich. Wenn Behandlungskosten anfallen, ist dabei eine Selbstbeteiligung von 1.000 EUR jährlich vereinbart. Das heißt der monatliche "Effektivbeitrag" kann maximal 333 EUR betragen, berücksichtigt man die maximal selber zu tragenden Arztkosten im Monatsbeitrag. Dazu kommt es natürlich nur, wenn tatsächlich so hohe Rechnungen anfallen.
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