Erstinformation

Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.

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PKV für Angestellte

Sind Sie freiwillig versichert oder Pflichtmitglied?

Die Einkommensgrenze ist 69.300 € brutto p.a. (2024)

Wenn Sie von der GKV in die PKV wechseln wollen, ist das die erste Frage, die geklärt werden muss. Denn nur, wer freiwilliges Mitglied in einer GKV ist, darf in die PKV wechseln - ansonsten ist man Pflicht- (Zwangs-) Mitglied.

Diese Information bekommen Sie von Ihrem Personalbüro - auch Ihre GKV kann Ihnen Ihren Versicherten-Status mitteilen. Evtl. haben Sie auch schon einen Bescheid der GKV über Ihre (jetzt) freiwillige Mitgliedschaft erhalten.

Ihr Status ist - anders als bei Selbständigen oder Beamten - abhängig von Ihrem Jahres-Brutto-Einkommen. Dieses muss über der "Versicherungs-Pflicht-Grenze" liegen (Jahres-Arbeitsentgelt-Grenze - JAEG), die in der Regel jedes Jahr mit der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angepasst wird - fast immer nach oben. Die Versicherungs-Pflicht-Grenze der Krankenversicherung liegt im Jahr 2024 bei 69.300 EUR brutto pro Jahr bzw. 5.775 EUR pro Monat. Wenn Ihr Einkommen darüber liegt, haben Sie die Wahl zwischen GKV und PKV.

PKV: Besser versichert!

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In vielen Bereichen können Sie in der PKV bessere Leistungen vereinbaren, z.B.:

  • Bessere Unterbringung im Krankenhaus und wahlärztliche Leistungen (Chefarzt-Behandlung)
  • Hochwertige Zahnbehandlung wie z.B. Implantate

Diese Fragen stellt man uns häufig:

Was zählt alles zur JAEG?

Alle "regelmäßigen" Vergütungsanteile werden bei der Berechnung der JAEG berücksichtigt:

  • das monatliche Bruttoeinkommen
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt
  • Sachbezüge (z.B. Dienstwagen)
  • Bereitschaftsvergütungen – sofern sie vertraglich vorgesehen sind und regelmäßig gezahlt werden
  • Überstundenpauschalen – aber keine gelegentlichen Überstundenvergütungen.
  • Variable Vergütungen - jedoch nur, wenn ein Anspruch auf einen garantierten Anteil besteht und sie "üblicherweise Bestandteil der Vergütung" sind
  • ACHTUNG: eine Gehaltsumwandlung für eine betriebliche Altervorsorge wird von der sozialversicherungspflichtigen Vergütung abgezogen - dadurch kann man unter die JAEG fallen

Wenn Sie sich in der PKV versichern möchten, aber erst zum Jahreswechsel freiwilliges Mitglied werden, können Sie ab dem 01. Juli einen Antrag bei einer PKV stellen und zum 01. Januar des Folgejahres wechseln.

Achtung bei Direktversicherungen / Pensionskassen mit Gehaltsumwandlung!

Weil eine Entgeltumwandlung das für die Ermittlung der Versicherungspflicht maßgebliche Einkommen senkt, kann es passieren, dass ein PKV-Versicherter durch eine Direktversicherung wieder pflichtversichert wird und zurück in die gesetzliche Krankenkasse muss!

Achten Sie unbedingt darauf und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Entscheidung für oder gegen eine Gehaltsumwandlung!

https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/wann-rueckkehr-in-die-gkv-moeglich-ist-2117276

Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Sie erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 50% Ihres Beitrages bis zum maximalen Zuschuss zur GKV. Er beträgt für Kranken-  und Pflegeversicherung ca. 480 EUR (Stand 2023). Auch der Beitrag für einen evtl. abgeschlossenen "Beitrags-Enlastungstarif" wird bezuschusst,  ebenso der Beitrag für Ihre Angehörigen - z.B. privat versicherte Kinder - zu 50% bis zur Höchstgrenze.

Alterungsrückstellungen der PKV

Das Finanzierungssystem der Privaten unterscheidet sich grundsätzlich von dem der Gesetzlichen Krankenkasse. Die GKV kalkuliert die Beiträge im "Umlageverfahren", d.h. Beiträge, die junge gesunde Versicherten zahlen, werden sofort für Leistungsausgaben verbraucht.

Statistisch nehmen ältere Versicherte höhere Leistungen in Anspruch - so verbrauchen z.B. Männer zwischen 25 und 39 Jahren etwa 1.300 EUR jährlich, während 75- bis 89jährige Männer etwa 7.400 EUR jährlich verbrauchen, also fast den 6fachen Betrag. Leider hat sich "Alterspyramide" aus Bismarcks Zeiten inzwischen in einen "Alterspilz" verwandelt - zu wenige Junge finanzieren viel zu viele Alte.

Unser Generationenvertrag bröckelt - das gilt sowohl für die gesetzliche Rente als auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Das sieht man auch daran, dass die Beitragseinnahmen alleine nicht ausreichen, um die Behandlungskosten zu decken - und das obwohl der Beitragssatz von Jahr zu Jahr steigt und außerdem "Zusatzbeiträge" erhoben werden. Die GKV erhält außerdem einen "Bundeszuschuss" aus Steuermitteln, der also von allen Bürgern getragen wird. Im Jahr 2022 beträgt dieser 28,5 Mrd. EUR.

Die PKV finanziert ihre Ausgaben dagegen im "Kapitaldeckungsverfahren". Vereinfacht gesagt, zahlen Versicherte in jungen Jahren "zu viel" Beitrag - deutlich mehr, als sie aktuell verbrauchen. Dieser Mehrbeitrag wird - getrennt für jede Altersgruppe - in Alterungsrückstellungen eingebracht und wenn die Kosten dieser Gruppe ("Alterskohorte") im Rentenalter im Schnitt steigen, werden diese Rücklagen Zug um Zug aufgelöst, damit die Beiträge nicht steigen.

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Muss ich Vorkasse leisten?

Nein. Sie erhalten als Privatpatient vom Arzt eine Rechnung. Bei fast allen PKV-Anbietern können Sie die Rechnungen mit einer Smartphone-App abfotografieren und digital eireichen. Die Erstattung erfolgt in der Regel etwa innerhalb von 2 Wochen, bei einfachen Fällen wird innerhalb von 48 Stunden bearbeitet. Da Ihr Arzt Ihnen eine Zahlungsziel von 4 bis 6 Wochen einräumt, zahlen Sie die Rechnung erst, nachdem Sie die Erstattung von Ihrer PKV auf dem Konto haben.

Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die PKV direkt mit der Klinik ab.

Ausnahme: Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung (SB) vereinbart haben, sammeln Sie die Rechnungen, bis der SB-Betrag überschritten ist und reichen erst dann alle Rechnungen gesammelt ein. Dafür haben Sie in der Praxis Zeit bis zur Mitte des Folgejahres.

Wenn Ihr Vertrag außerdem eine Beitragsrückerstattung (BRE) vorsieht, wenn Sie keine Rechnungen einreichen, sollten Sie berechnen, ob sich das Einreichen der Rechnungen lohnt. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Rechnungsbeträge höher sind als die Betragsrückerstattung.

  • Beispiel: Sie haben in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung von 300 EUR p.a. vereinbart und die BRE beträgt 600 EUR. Wenn Ihre Rechnung weniger als 900 EUR betragen, lohnt es sich nicht, diese einzureichen.

Beitragsentwicklung in der Zukunft?

Im Laufe der Zeit werden die Beiträge der Krankenversicherung steigen - und zwar in der GKV und in der PKV. Die Preissteigerungen im Gesundheitswesen sind höher als die durchschnittliche Inflationsrate (und zwar sowohl bei GKV und PKV). Was oft nicht bekannt ist: In den letzten Jahren waren die Preissteigerungen bei der GKV höher als bei der PKV. In den Medien liest man allerdings meist nur über Preissteigerungen der PKV. Viele vergessen, dass die Höchstbeiträge der GKV inzwischen bei über 1.000 EUR monatlich liegen (Stand 2024) - obwohl Sie nur Basisleistungen bekommen, die teilweise lückenhaft sind und bei denen man häufig aus der eigenen Tasche Zuzahlungen leisten muss.

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Und was kostet die PKV?

Der Preis in der PKV ist abhängig vom Alter beim Abschluss, dem persönlichen Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen

Wer mit 30 Jahren in die PKV einsteigt, bekommt einen TOP-Schutz für ca. 650 bis 700 EUR, eine Basis-Ausstattung kostet etwa 340 bis 420 EUR (beide Preise, wenn keine größere Vorerkrankungen vorliegen).

Für eine(n) 45jährige(n)  (ohne größere Vorerkankungen) liegt der Preis für den hochwertigsten TOP-Schutz bei einem empfehlenswerten Anbieter knapp unter dem Höchstsatz der Gesetzlichen Krankenkasse (über 1.000 EUR - GKV aber nur für Basis-Leistungen). Wenn Sie einen "Komfort-Schutz" wählen, liegt der Beitrag relativ deutlich unter diesem Betrag. Und für eine "Grundausstattung" zahlen Sie z.B. als 45jährige(r) etwa die Hälfte des GKV-Höchstsatzes.

In allen Beispielen erhalten Sie vom Arbeitgeber 50% des Beitrages als AG-Zuschuss. Die Differenz zum GKV-Höchstbeitrag sollte man nicht dem Konsum zuführen, sondern für einen Sparanteil innerhalb der PKV oder in Eigenregie verwenden. Damit sind viele Fragen nach "Beitrag im Alter" vom Tisch.

Hinzu kommt, dass fast alle PKV-Anbieter belohnen, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Sie erhalten dann eine Beitragsrückerstattung, die ebenfalls für den Aufbau von weiterem Guthaben fürs Alter angespart werden kann (sollte).

Und im Rentenalter?

Wenn Sie aus dem Arbeitsleben ausscheiden, ändert sich der Beitrag für Ihre PKV in 3 Positionen:

  • Mit dem 60. Lebensjahr entfällt der Gesetzliche Zuschlag von 10% des Beitrages, den jede(r) zahlt und der ein Polster für stabile Beiträge im Alter schafft
  • Mit Beginn des Rentenbezuges entfällt der Beitrag für das Krankentagegeld (Lohnfortzahlung nach der 6. Woche)
  • Außerdem erhält jede(r) der / die eine gesetzliche Rente bezieht, einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger zur Krankenversicherung - und zwar sowohl GKV- als auch PKV-Versicherte. Dieser Zuschuss wird berechnet auf die Höhe der gesetzlichen Rente und beträgt 8,1% (Stand 2024 - für Krankenversicherung und den durchschnittlicher Zusatzbeitrag) und wird z.B. bei einer Rente von 2.700 EUR etwa 220 EUR betragen

Sie erhalten zwar keinen Arbeitgeberzuschuss mehr, aber es entfallen ca. 20% des PKV-Beitrages vor Rentenbeginn und die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss von ca. 220 EUR (beispielhaft berechnet)

Fast alle PKV-Unternehmen bieten darüber hinaus "Beitragsentlastungstarife" an. Sie sparen währen des Berufslebens regelmäßig einen Betrag an und reduzieren damit im Rentenalter Ihren Beitrag um eine festgelegte Höhe. Dieser Sparanteil wird vom Arbeitgeber bezuschusst (bis zum Höchstbeitrag) und er ist steuerlich absetzbar.

Einmal PKV - immer PKV?

Wer als Arbeitnehmer mit seinem Bruttoeinkommen unter der Versicherungs-Pflicht-Grenze liegt, muss sich in der GKV versichern.

  • PKV-Versicherte, deren Einkommen unter diese Grenze sinkt, zum Beispiel durch Reduzierung der Arbeitszeit, müssen in die GKV und zwar auch, wenn das Einkommen nur vorübergehend unter die Grenze sinkt. Dies muss vor dem 55. Lebensjahr erfolgen.
  • Steigt das Einkommen danach wieder über die Pflicht-Grenze, kann man in der GKV versichert bleiben. Hier ist es - im Gegensatz zur früheren gesetzlichen Regelung - nicht mehr nötig, dass die Pflichtversicherung 12 Monate gedauert hat. Es gilt die"obligatorische Anschlussversicherung" gem § 188 Abs.4 SGB V.
  • Diese Regelung betrifft auch Arbeitnehmer, die eine Freistellung in Anspruch nehmen nach § 3 PflgeZG für die Zeit der Pflege naher Angehöriger.
  • Wenn während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung mit einem Einkommen über 520 EUR, aber unter der Pflicht-Grenze aufgenommen wird, tritt die Pflichtversicherung in der GKV ein.
  • ACHTUNG: Wenn Sie die Pflicht-Grenze nur sehr knapp überschreiten und eine betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung abschließen, kann dadurch wieder Versicherungspflicht eintreten. Der umgewandelte Betrag zählt ggf. nicht zu sozialversicherungspflichtgen Brutto-Einkommen.
  • Wer als Arbeitnehmer von der steigenden Pflichtgrenze "überholt" wird, wird GKV-pflichtversichert. In diesem Fall kann man sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen und weiter PKV-versichert bleiben.