Erstinformation

Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.

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Beamte

Welchen Versicherungsschutz brauchen Sie als Beamter / Beamtin?

1) Krankenversicherung

Beamte haben Anspruch auf Erstattung der Behandlungskosten durch den Dienstherren (Beihilfe). Je nach Familienstand und Kinderanzahl sind dies zwischen 50 und 80 Prozent.  Auch Ehe- oder Lebenspartner und Kinder haben Anspruch auf Beihilfe.

Die Restkosten, die nicht von der Beihilfe erstattet werden, müssen über eine Private Krankenversicherung abgesichert werden.

(Ausnahme: Freie Heilfürsorge, die z.B. Soldaten und Soldatinnen erhalten. Für diese ist der Abschluss einer "Anwartschaft" wichtig, damit nach Dienstende keine Risikoprüfung durchgeführt werden muss)

Die Leistungen können Sie passend zu Ihren Ansprüchen wählen - vom guten Standard bis zum TOP-Schutz. In aller Regel liegt dabei das Leistungsniveau über der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV).

Weil Sie nur 20 bis 50 Prozent der Kosten absichern müssen, ist in nahezu allen Fällen die Kombination aus Beihilfe und PKV deutlich günstiger als die GKV. Dies gilt vor allem im Ruhestand, weil dann die Beihilfe 70 Prozent der Kosten übernimmt                   

Bei der Wahl des Anbieters und Tarifes sollten Sie besonders auf den "Beihilfe-Ergänzungs-Tarif" achten. Wichtig ist, dass dieser Tarif die aktuellen und zukünftig noch (sicher) kommenden Leistungslücken der Beihilfe tatsächlich schließt. Dies ist nicht bei allen Anbietern der Fall (leider auch bei einigen weit verbreiteten und bekannten) und als Versicherungs-Laie fällt einem das im "Kleingedruckten" meist nicht auf. Fragen Sie uns - wir sind "Zertifizierte Spezialisten für den Öffentlichen Dienst".

Falls Vorerkrankungen eine Aufnahme in die PKV verhindern würden, steht die Öffnungsaktionfür Beamtinnen und Beamte zur Verfügung. Sie finden im Link die Broschüre des PKV-Verbandes.

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