Erstinformation

Sehr geehrte Besucher, gemäß neuer gesetzlicher Vorgaben (Insurance Distribution Direktive - IDD) zu Fernabsatzverträgen, sind wir dazu verpflichtet an dieser Stelle auf unsere Beratungspflicht hinzuweisen. Laden Sie sich bitte die Erstinformationen zum Vermittlerstatus gem. §11 VersVermV herunter.

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Beratungsablauf

Es geht um Vertragsinhalte und Gesundheitsangaben ...

... wenn Sie einen Antrag auf PKV, BU-Versicherung, Pflegegeld oder Risiko-Lebensversicherung stellen wollen

Wir klären zu allererst, ob Sie den gewünschten Versicherungsschutz bekommen könnten. So müssen Sie freiwillig oder privat versichert sein, wenn Sie z.B. in einer (anderen) PKV MItglied werden wollen. Angestellte müssen dafür ein Brutto-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) haben, die (fast) jedes Jahr steigt - und mit ihr der Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Selbständige und Freiberufler sind (nahezu) immer freiwillig versichert. Beamte erhalten von Ihrem Dienstherren Beihilfe und müssen die Restkosten selber versichern - das ist fast immer im sinnvollsten und günstigsten in einer PKV.

Beim Abschluss stellt die Versicherung einmalig Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand - die sind teilweise unterschiedlich formuliert und decken meist die letzten 3 bis 5 Jahre ab. Bei psychotherapeutischen oder Krankenhausbehandlungen fragen einige Anbieter auch 10 jahre rückwärts. Weil Ihre Angaben Vertragsbestandteil werden, ist es wichtig (und gesetzlich vorgeschrieben), dass Sie alle Fragen, die die Versicherung stellt, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten.

Dabei sollten Sie sorgfältig vorgehen und ggf. bei Ihrem Arzt nachfragen, was er in seiner Akte dokumentiert hat.

Übrigens: Hat Ihnen ein Versicherungsvermittler schon mal gesagt, dass Sie dieses oder jenes "Weh-Wehchen" nicht anzeigen müssten? ("Hat doch jeder mal ein bisschen Rückenschmerzen!" oder ähnlich). Am besten beenden Sie eine solche "Beratung" höflich aber bestimmt. Den Ärger im Leistungsfall haben hinterher Sie.

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In diesen Bereichen beraten wir Sie

Private Krankenversicherung

Wir geben Ihnen Antwort auf alle wichtigen Fragen, z.B.: Ist der Wechsel zur PKV gut für Sie? Was kostet mich welches Leistungspaket? Einmal PKV -immer PKV? Wird es im Alter "unbezahlbar"? Angestellte, Beamte und Selbständige beraten wir unabhängig und objektiv  - im bestmöglichen Preis- Leistungsverhältnis. Wir begleiten Sie bis zur perfekten Lösung - von der Tarifauswahl bis zur Police.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer wegen Krankheit oder Unfall kein Einkommen mehr erzielen kann, braucht eine BU-Versicherung. Sie ist eine der drei wichtigsten Versicherungen und sollte so jung und so gesund wie möglich abgeschlossen werden - am besten sogar noch vor Abschluss der Schulausbildung. Warum, erklären wir in der detaillierten Beratung.

Altersvorsoge

Es ist inzwischen Allgemeinwissen, dass die Gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerke kein ausreichendes Einkommen im Ruhestand bieten. Private Vorsorge ist ein Muss. Anlage in Geldwerten sind wegen niedriger Zinsen und hoher Inflation dafür ungeeignet. Die einzig sinnvolle Alternative sind Sachwerte: Investmentfonds, ETFs und  Immobilien.

Steigen die Beiträge in der PKV, wenn man älter wird?

Die private Krankenversicherung berücksichtigt bei der Beitragskalkulation das zunehmende Krankheitsrisiko im Alter. Daher liegen die gezahlten Beiträge in den ersten Jahren über dem tatsächlichen Leistungsbedarf. Unter anderem mit Hilfe dieses in den ersten Jahren „zu hohen“ Betrages wird eine verzinste Alterungsrückstellung finanziert. Diese Rückstellung wird mit steigendem Alter und höherem Krankheitsrisiko Zug um Zug „aufgelöst“ und senkt den Beitrag. Dadurch ist gewährleistet, dass der Beitrag nicht aufgrund des Älterwerdens des Versicherten steigt.

Vor allem steigende Kosten im Gesundheitswesen, medizinischer Fortschritt und höhere Lebenserwartung führen in der Regel dazu, dass der Beitrag im Laufe eines Versichertenlebens trotzdem steigt. Da die PKV Leistungen nicht einseitig kürzen kann, bleibt der "Wert" der Versicherung dadurch erhalten.

Wer kann Mitglied einer PKV werden?

1. Arbeitnehmer, deren "regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt" / Brutto-Jahreseinkommen im laufenden und nächsten Jahr über der Jahres-Entgelt-Grenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze liegt, sind "freiwillig GKV-versichert" und können in eine PKV wechseln. Eine "geringfügige Beschäftigung" (Mini-Job) wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt 2 volle Monate zum Monatsende. (gegebenenfalls Fristen für Wahltarife beachten!).

2. Selbständige sind ebenfalls "freiwillig GKV-versichert" und können in eine PKV wechseln

3. Beamte erhalten Beihilfe von ihrem Dienstherren und können (müssen) die Restkosten bei einer PKV abdecken.