Was ist, wenn Ihnen ein Unfall passiert?
Dann können Sie folgende Leistungen beim Versicherer einreichen*:
* Hinweis: Die Bedingungen der Leistungs-Einreichung müssen erfüllt sein. Die Leistungen gelten nur für Unfälle, die einen stationären Aufenthalt nach sich ziehen. Im Falle von Operationen oder der Inanspruchnahme von speziellen Leistungen, empfiehlt es sich, zuvor den Versicherer im Vorfeld der Maßnahme zu befragen. Das Servicetelefon des Versicherungsunternehmens und Ihre eigene Policen- und Gruppenvertragsnummer finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein.
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